Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Sektionen

Sie sind hier: Startseite / La Casa de la Vall / Der Generalrat

Sechs Jahrhunderte Generalrat

 

Obwohl in Andorra die Sitzungen der angesehenen Männer des Volkes eine sehr lange Tradition hatte, war es 1419, als der Generalrat, auch als Landrat bekannt, bestehend aus Vertretern der Pfarren geschaffen wurde, um die Angelegenheiten zu behandeln, die die Gesamtheit der andorranischen Täler und ihre Beziehungen untereinander betrafen.

Un sistema polític únic

Seit damals hat sich diese Institution entwickelt und wurde 1993 zum Parlament eines Rechtsstaats mit einer einzigartigen Staatsform, dem parlamentarischen Kofürstentum: Das Staatsoberhaupt bilden die beiden Kofürsten, der Präsident der Republik Frankreich und der Bischof von Urgell. Die Legislative wird vom Generalrat ausgeübt und die Exekutive von der Regierung. Die Justiz ist mit dem Oberen Justizrat als Leitungsorgan und dem Verfassungsgericht vollkommen unabhängig.

Die erste Geschichte Andorras wird niedergeschrieben

1748 überreichte der andorranische Anwalt Antoni Fiter i Rossell dem Generalrat eine Handschrift. Es war der Manual Digest, das erste Kompendium der Geschichte Andorras, das der Generalrat selbst in Auftrag gegeben hatte. Er erörtert die Ursachen für die beiden Landesherrn, den französischen und den bischöflichen, sowie die Gebräuche und die Praxis der Institutionen. Einige Jahre später – 1763 – schrieb der Priester Antoni Puig das Werk neu, das den Titel Politar erhielt.

Präsidenten und Räte

Damals hatten nur die angesehensten Männer das Recht, Mitglieder des Generalrats zu werden. Allmählich wurden die politischen Rechte in einem Prozess, der bis 1973 andauert, auf alle Inländer ausgeweitet. Von Anfang an, ab dem 15. Jahrhundert und auch schon vorher, stützten sich die Vertreter des Volkes auf den Síndic oder Procurador, der zur Vollstreckung der gefassten Beschlüsse gewählt wurde.


Der Begriff Síndic General wurde in der parlamentarischen Regierungsform beibehalten und bezeichnet den Präsidenten des Generalrats. Vizepräsident ist der Subsíndic General. Die Verwaltung der Institution erfolgt durch das Präsidium, das aus dem Parlamentspräsidenten, dem Vizeparlamentspräsidenten und zwei Schriftführern besteht, die auch Generalräte sind.

El Consell General, avui

Zurzeit gibt es 28 Generalräte, die in Parlamentsfraktionen organisiert sind. Deren Vorsitzende bilden den Vorsitzendenausschuss. Laut der Geschäftsordnung, die Gesetzesrang hat, gibt es acht ständige Ausschüsse. Die Generalräte nehmen auch an internationalen Parlamentarierversammlungen wie dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Interparlamentarischen Union und der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie teil.

Des de 1993. L’inici d’una nova etapa

Als 1993 die Verfassung niedergeschrieben wurde, wurde vorgesehen, dass die Anzahl der Generalräte 28 oder 42 beträgt, weil die Casa de la Vall, das Monument des Landes, keine weiteren Erweiterungen zuließ. Aus diesem Grund und wegen neuer parlamentarischer und nicht zu vergessen technologischer Anforderungen wurde der Beschluss gefasst, ein neues Gebäude zu errichten, das die in der Verfassung vorgesehenen 42 Parlamentarier sowie alle durch die neue Rechtsform notwendigen Aktivitäten beherbergen kann.